AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Max Schulze, handelnd unter dem Namen Bento Dynamics (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Nutzer") bezüglich der Nutzung der Additive Manufacturing Services.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Buchung eines Abos und die Bestätigung durch den Anbieter zustande.

3. Leistungsumfang

  1. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Abo-Modell und wird in der jeweiligen Produktbeschreibung detailliert aufgeführt.
  2. Die in der Beschreibung des Abonnementangebots aufgeführten Leistungen stellen eine Übersicht über die möglichen Dienstleistungen dar, die im Rahmen des Abonnements erbracht werden können. Diese Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil des Abonnements, sondern müssen vom Kunden gesondert und aktiv angefragt werden.
  3. Der Kunde hat rund um die Uhr Zugriff auf das Project Hub und kann jederzeit Anfragen stellen. Diese Anfragen werden nach der vom Kunden markierten Dringlichkeit und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Der Kunde kann beliebig viele Anfragen stellen, die in die Warteschleife aufgenommen und nacheinander abgearbeitet werden.
  4. Änderungen an bestehenden Projekten werden nicht extra vergütet, können aber zu Verzögerungen im Projektablauf führen und somit eine Verlängerung der Abo-Laufzeit nach sich ziehen.
  5. Erbringung der Dienstleistungen: Alle durch Bento Dynamics angebotenen Leistungen, einschließlich Beratung und Unterstützung, erfolgen grundsätzlich digital oder in beratender Form. Eine physische Anwesenheit oder Installation vor Ort ist nicht Bestandteil der regulären Dienstleistung und erfordert eine gesonderte Vereinbarung.
  6. Anfragen werden innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bestätigt und bearbeitet.
  7. Pro Abonnement wird eine Anfrage gleichzeitig bearbeitet. Bei Kunden mit einem Software-Abo kann zusätzlich die Entwicklung von Software parallel bearbeitet werden.
  8. Kunden können unbegrenzt viele Anfragen stellen. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs oder wird priorisiert, wenn eine Anfrage als "wichtig" markiert ist.
  9. Sollte die Anzahl der Anfragen die Kapazität überschreiten, behält sich Bento Dynamics das Recht vor, die Bearbeitungszeit anzupassen und den Kunden über die voraussichtliche Dauer zu informieren.
  10. Leistungen, die die physische Anwesenheit von Angestellten von Bento Dynamics erfordern, sind nicht im regulären Abonnement enthalten und werden gesondert abgerechnet.
  11. Für Kunden mit einem bestehenden Abonnement wird die Anwesenheit selbst nicht zusätzlich berechnet; jedoch fallen Kosten für benötigte Materialien, Geräte oder zusätzliche Dienstleistungen an.
  12. Eine physische Anwesenheit ist nicht garantiert und muss separat angefragt und im Voraus organisiert werden.
  13. Externe Dienstleistungen, die im Rahmen eines Projekts erforderlich sind, werden nicht von Bento Dynamics übernommen. Die Kosten für solche externen Leistungen trägt der Kunde.
  14. Bento Dynamics kann bei der Organisation externer Dienstleistungen unterstützen, jedoch erfolgt die Beauftragung und Bezahlung durch den Kunden selbst.
  15. Der Support und die Bearbeitung von Anfragen erfolgen während der regulären Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr.
  16. Anfragen, die außerhalb dieser Zeiten eingehen, werden am nächsten Werktag bearbeitet.
  17. Bei dringenden Anfragen, die als "wichtig" markiert sind, bemüht sich Bento Dynamics, eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, jedoch ohne Garantie auf sofortige Reaktion außerhalb der regulären Geschäftszeiten.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung erfolgt je nach gewählter Option monatlich oder jährlich im Voraus.
  2. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter das Recht vor, die Leistungserbringung auszusetzen.
  3. Bento Dynamics behält sich das Recht vor, die Preise für Abonnements und Dienstleistungen anzupassen, um steigende Betriebskosten, Veränderungen im Marktumfeld oder andere wirtschaftliche Faktoren zu berücksichtigen.
  4. Eine Preisanpassung wird den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.
  5. Kunden haben im Falle einer Preiserhöhung das Recht, das Abonnement vor Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen, ohne dass eine Vertragsstrafe anfällt.
  6. Kunden, die sich für eine 12-monatige Laufzeit verpflichtet haben, sind von Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit ausgenommen und zahlen erst ab dem nächsten Vertragsjahr den angepassten Preis.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, Rückbuchungen (Chargebacks) nur in berechtigten Fällen zu veranlassen, beispielsweise bei Betrug oder einer unautorisierten Zahlung. Sollte der Kunde ohne nachvollziehbaren Grund eine Rückbuchung einleiten, behält sich Bento Dynamics das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können in einem solchen Fall Gebühren und Bearbeitungskosten geltend gemacht werden, die durch den Chargeback entstehen. Unberechtigte Rückbuchungen können zur Sperrung des Kundenkontos und zum Ausschluss von zukünftigen Geschäften führen.

5. Laufzeit, Kündigung und Pausierung

  1. Das Abonnement läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten bis zu einem Tag vor Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam, und die Leistungserbringung wird im darauffolgenden Monat eingestellt.
  2. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit pausieren. Während der Pausierung erfolgt keine Abbuchung, und der Kunde wird nicht belastet. Nach Beendigung der Pause wird das Abonnement fortgesetzt, und die Abbuchungen werden gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen wieder aufgenommen. Eine kurze schriftliche Mitteilung reicht aus, um das Abonnement zu pausieren oder fortzusetzen.
  3. Ein Missbrauch der Pausierfunktion, wie z. B. tägliches Pausieren und Reaktivieren des Abonnements, ist untersagt. Nach Wiederaufnahme des Abos besteht eine Frist von 7 Tagen, bevor das Abonnement erneut pausiert werden kann.
  4. Wenn der Kunde eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten vereinbart hat und vorzeitig kündigen möchte, muss er die Differenz zwischen dem Rabatt für die 12-monatige Bindung und dem vollen monatlichen Preis für die bereits genutzten Monate begleichen. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Monatsbeitrag berechnet.
  5. Im Falle einer Pausierung werden unvollständige Anfragen nicht weiter bearbeitet und erst wieder aufgenommen, wenn das Abonnement fortgesetzt wird.
  6. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag bei Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei nach einer schriftlichen Abmahnung mit angemessener Fristsetzung zu kündigen.
  7. Bento Dynamics behält sich das Recht vor, das Abonnement während geplanter Betriebsurlaube zu pausieren.
  8. Betriebsurlaube werden den Kunden mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt. Während dieser Zeit erfolgt keine Leistungserbringung, und das Abonnement wird entsprechend pausiert.
  9. Die Laufzeit des Abonnements verlängert sich automatisch um die Dauer der Pausierung.

6. Rückerstattung und Erlöschen des Widerrufsrechts

  1. Dem Kunden steht gemäß der EU-Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss zu.
  2. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Bento Dynamics unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnt und dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald Bento Dynamics die Leistungen teilweise oder vollständig erbracht hat.
  3. Sollte der Kunde nach Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten, stellt Bento Dynamics die bereits erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung. Der anteilige Betrag wird mit einem täglichen Satz von 246,54 EUR (Netto) pro Tag berechnet.

7. Nutzungsrechte

Der Nutzer erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Services für die Dauer des Vertrages.

8. Haftung

Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Leistungen oder Fehler Dritter, die im Rahmen des Projekts hinzugezogen werden, auch wenn deren Beauftragung durch den Anbieter erfolgt ist. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung liegt bei dem jeweiligen Dritten.

9. Datenschutz

Der Anbieter verpflichtet sich, die geltenden österreichischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Der Anbieter verpflichtet sich, alle vom Kunden übermittelten Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Erfüllung des Vertragszwecks zu verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

10. Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden über Änderungen rechtzeitig informiert.

11. Schutz von Eigentum, Quellcode und Daten

  1. Geistiges Eigentum: Alle Vorlagen, Materialien, Designs, Daten und andere Inhalte, die der Anbieter im Rahmen des Service zur Verfügung stellt und die nicht ausdrücklich im Leistungsumfang des Abonnements enthalten sind, verbleiben im Eigentum von Bento Dynamics. Diese Materialien dürfen vom Nutzer weder vervielfältigt noch außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks verwendet werden.
  2. Eigentum am Quellcode: Der im Rahmen der Dienstleistung erstellte Quellcode verbleibt im alleinigen Eigentum von Bento Dynamics. Der Kunde erhält lediglich ein nicht-exklusives Nutzungsrecht. Der Quellcode darf weder verändert noch weitergegeben werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart.
  3. Vertraulichkeit: Der Nutzer verpflichtet sich, alle Materialien und Daten vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Vorlagen, Designs und Informationen, die nicht Teil des Angebots sind.
  4. Rechtsfolgen bei Missbrauch: Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich der Anbieter das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen.

12. Änderungen nach Vertragsbeendigung

Nach Beendigung des Abonnements hat der Nutzer kein Recht auf kostenlose Änderungen. Offene oder unvollständige Anfragen werden nicht weiter bearbeitet, es sei denn, der Nutzer schließt erneut ein Abo ab. Änderungen können im Rahmen eines kostenpflichtigen Maintenance Service erbracht werden.

13. Ausschluss von Equipment, Maschinen, Software und Infrastruktur

  1. Der Vertrag umfasst ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Dienstleistungen. Physische Geräte, Maschinen, Software, IT-Infrastruktur, Räumlichkeiten, Anschluss von Equipment oder sonstige Sachgüter und Dienstleistungen sind nicht Teil des Vertrags, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Angebot erwähnt.
  2. Der Anbieter stellt im Rahmen der Leistungen Maschinen wie 3D-Drucker sowie Materialien für Schulungen zur Verfügung. Diese Maschinen bleiben im Eigentum von Bento Dynamics und werden nach der Nutzung wieder mitgenommen.
  3. Prototypen, die im Leistungsumfang enthalten sind, werden ausschließlich im FDM-Verfahren von Bento Dynamics gedruckt und sind auf Basismaterialien (z.B. PLA, PETG, TPU, ABS, PA) beschränkt. Besondere Materialien mit hohen Anforderungen, wie PEEK, PEKK, Ultem und ähnliche, sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen separat vereinbart werden.
  4. Die maximale Baugröße darf die Maße 240mm x 240mm x 240mm (Höhe x Breite x Tiefe) nicht überschreiten. Sollten Prototypen diese Maße überschreiten, muss der Kunde dafür aufkommen.

14. Verzögerung von Projekten

  1. Bei längeren Verzögerungen, die die Realisierung eines Projekts behindern, behält sich Bento Dynamics das Recht vor, das Abonnement zu pausieren, bis die Arbeiten fortgesetzt werden können.
  2. Alternativ kann Bento Dynamics die Arbeiten unterbrechen und zu einem späteren, schnellstmöglichen Zeitpunkt wieder aufnehmen. In solchen Fällen wird der Kunde rechtzeitig informiert und entsprechende Maßnahmen abgestimmt.

15. Vor-Ort-Service

  1. Falls ein Vor-Ort-Service erforderlich ist, stellt der Kunde eine angemessene Unterkunft zur Verfügung. Für die Anreise wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,42 Euro pro Kilometer, jedoch maximal 300 Euro berechnet. Anreisen unter 25 km sind kostenfrei.
  2. Sollte die Arbeit vor Ort aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Bento Dynamics liegen, nicht ausgeführt werden können, haftet Bento Dynamics nicht für bereits gezahlte Beträge.
  3. In solchen Fällen werden die angefallenen Kosten für den Vor-Ort-Service (z. B. Anreise, Unterkunft, Material) dem Kunden dennoch in Rechnung gestellt.
  4. Bento Dynamics behält sich das Recht vor, den Vor-Ort-Service zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu organisieren, sofern dies mit dem Kunden vereinbart wird.

16. Vertragsverletzung und Schadensersatz

Verstößt der Kunde gegen wesentliche Vertragsbestimmungen, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

17. Höhere Gewalt (Force Majeure)

Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche Anordnungen. Dazu gehören auch Lieferengpässe, Verzögerungen aufgrund von Materialmangel, Ausfälle von Lieferanten oder Dienstleistern sowie andere unvorhersehbare Umstände, die die Erbringung der vertraglichen Leistungen unmöglich machen oder erheblich erschweren.

18. Unzumutbare oder illegale Anfragen

Der Anbieter behält sich das Recht vor, unzumutbare oder illegale Anfragen sofort zu löschen und nicht zu bearbeiten. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Kunden über das Löschen der Anfrage zu informieren.

19. Barrierefreiheit

Der Anbieter garantiert nicht die Barrierefreiheit der erbrachten Leistungen. Diese muss vom Kunden gesondert angefragt werden. Es obliegt dem Kunden, den Bedarf an barrierefreien Lösungen im Voraus mitzuteilen.

20. Begrenzung der Funktionalität auf den angefragten Anwendungsbereich

  1. Die erstellten Leistungen sind ausschließlich für den im Auftrag spezifizierten Anwendungsbereich konzipiert. Der Anbieter garantiert nicht, dass diese Leistungen auf andere Materialien, Plattformen oder Geräte übertragbar sind.
  2. Softwarelösungen, die für spezifische Systeme entwickelt wurden (z. B. Windows), sind nicht automatisch auf andere Betriebssysteme oder Geräte kompatibel. Änderungen oder Erweiterungen müssen gesondert beauftragt werden.

21. Schlussbestimmungen

  1. Bei Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, eine Mediation anzustreben. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
  2. Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende.